Gesetzliche Mindestmengen
GESETZLICHE MINDESTMENGEN...
...sind in verschiedenen Bereichen festgeschrieben. Das heißt, dass Krankenhäuser verpflichtet sind, eine bestimmte Menge an Behandlungen pro Jahr durchzuführen, um diese Leistung weiter erbringen zu können.
Solche Mindestmengen gelten zum Beispiel auch für Mamma-Karzinom-OPs. Ab 2025 beträgt die Mindestmenge für Mamma-Karzinom-OPs 100 pro Jahr.
Wir freuen uns sehr, dass wir auch diese Mindestmenge mit bereits weit über 100 Mamma-Karzinom-OPs im Jahr 2023 erfüllen.
Wann immer Sie uns brauchen, sind wir für Sie da.