Ende Ihres Aufenthaltes in der Collm Klinik Oschatz

Alle unsere Mitarbeiter bemühen sich, Ihnen rechtzeitig Ihren Entlassungstermin mitzuteilen.
Im Entlassungsgespräch haben Sie die Möglichkeit, Fragen zur weiteren ambulanten Behandlung, zu eigenen Verhaltensregeln und zu einer angepassten Lebensführung zu stellen.
Sollten Sie zuzahlungspflichtig sein, melden Sie sich bitte am Entlassungstag in der Patientenaufnahme, um die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung Ihres Aufenthaltes per EC-Karte oder bar zu entrichten. Wir leiten diese direkt an Ihre Krankenkasse weiter.
Für Ihren Nachhauseweg kann in begründeten Fällen ein Transport verordnet werden, dann beteiligen sich die Krankenkassen an den finanziellen Aufwendungen.
Bestehen Sie gegen ärztlichen Rat auf Entlassung oder verlassen Sie ohne Zustimmung des behandelnden Arztes die Klinik, können wir für mögliche Schäden nicht haften.


Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB V
Wir bieten Ihnen weitere Unterstützung an, wenn Sie diese bedingt durch Ihren stationären Aufenthalt in unserer Klinik benötigen. Hierzu stehen Ihnen unsere Ärzte, Pflegekräfte, die Mitarbeiter des Sozialdienstes und Therapeuten zur Verfügung. Unser Ziel ist, eine lückenlose Weiterversorgung für Sie zu organisieren.
Wir stellen fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leiten diese in Abstimmung mit Ihnen und ggf. Ihren Angehörigen und Ihrer Krankenkasse bereits während Ihres Aufenthaltes in unserer Klinik ein.

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